Mitgliedsbetriebe, bei denen in den letzten Jahren regelmäßig die Fremdüberwachungen erfolgreich bestanden wurden
RAL-Gütezeichen (RAL-GZ 519) "Instandsetzung von Betonbauwerken" verliehen
Fachbetriebe, die die personellen und gerätetechnischen Anforderungen gem. MHAVO erfüllen und über ein aktuelles Zertifikat verfügen. In den Bundesländern sind die Regelungen der MHAVO in Hersteller- und Anwenderverordnungen bzw. Bauprodukten- und Bauartenverordnungen (HAVO, LBOHAVO, BauPAV, BauPAVO) umgesetzt. Die gekennzeichneten Betriebe dürfen Instandsetzungsmaßnahmen durchführen, bei denen die Standsicherheit betroffen ist.
Landesgütegemeinschaft für Bauwerks- und Betonerhaltung
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