Wer kann Mitglied werden?


Bei Stellung eines Antrags auf Mitgliedschaft müssen sich die Firmen zur Einhaltung des Satzungswerks verpflichten und bestimmte betriebliche und personelle Voraussetzungen erfüllen. Diese sind der Nachweis
  • über eine qualifizierte Führungskraft
  • über Baustellenfachpersonal
  • des SIVV-Scheins.
Bis heute wurde 10 Firmen der LG das RAL-Gütezeichen "ib" verliehen.



Wie kann man das Gütezeichen erlangen?

  1. Die Firma stellt einen Antrag auf Aufnahme in die LG und füllt den sogenannten Verpflichtungsschein aus.

  2. Die Firma muß ihre Baustellen zur Fremdüberwachung melden.
  3. Danach wird ein Antrag bei der Bundesgütegemeinschaft gestellt, die das RAL-Gütezeichen nach einem festgelegten Reglement verleiht.

Das RAL-Gütezeichen "ib" garantiert einheitliche Beurteilungsmaßstäbe zur fachgerechten Verarbeitung von Baustoffen und hohe Standards der Bauleistung. So ist der wirtschaftlichste Einsatz der verfügbaren Mittel gewährleistet

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